AGB & DSVO

1 Vertragsgegenstand 

1.1 Die Parteien vereinbarten eine Zusammenarbeit auf Grundlage des Angebots von ViviFee. Sobald der Kunde das Angebot annimmt, wird ViviFee mit der Erbringung der im Angebot aufgeführten Leistungen beauftragt.

1.2 ViviFee bietet Unterhaltung für Kinder an, kümmert sich jedoch nicht um die Aufsicht oder die Betreuung der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigene Gefahr. Generell liegt die Verantwortung für die Beaufsichtigung der Kinder während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten bzw. bei dem Kunden. ViviFee haftet nicht, wenn Kinder das Veranstaltungsgelände oder den Aktionsbereich verlassen. Darüber hinaus haftet ViviFee nicht für Schäden oder Unfälle am Veranstaltungsort.

1.3 ViviFee ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2 Leistungsumfang

2.1 Die Leistungen von ViviFee ergeben sich aus dem erteilten Angebot. Ab einem Buchungszeitraum von mehr als fünf Stunden steht ViviFee eine bezahlte Pause von 30 Minuten zu.  

2.2 Sollte ViviFee einen Auftrag nicht erfüllen können, verpflichtet sich ViviFee, den Kunden vorab und rechtzeitig zu informieren. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.3 ViviFee behält sich das Recht vor, Dienstleistungen von Dritten einzukaufen, die die Erfüllung von Aufträgen erleichtern. Je nach Einzelfall schließt ViviFee Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Leistungsverhältnis zwischen ViviFee und dem Kunden bleibt hiervon unberührt, sodass ViviFee alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

3 Pflicht des Kunden

3.1 Der Auftraggeber weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem ViviFee-Programm um ein Unterhaltungsangebot für Kinder und nicht um eine ständige Beaufsichtigung oder Betreuung von Kindern handelt. Die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten/Kunden.

3.2 Der Kunde stellt ViviFee den zur Durchführung ihrer Tätigkeit erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Dazu gehören spezielle Veranstaltungsbereiche, Wasseranschlüsse und Sitzgelegenheiten (einen Tisch und zwei Stühle – keine Kinderausstattung). Einzelheiten sind im Angebot oder Auftrag angegeben.

3.3 Der Auftraggebende stellt sicher, dass bei Tätigkeiten, insbesondere auf Firmen- und Betriebsgeländen, potenzielle Gefahrenquellen beseitigt werden.

3.4 Der Kunde hat die von ViviFee erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Höhe des Leistungshonorars richtet sich nach der Bestellung des Kunden bei ViviFee.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

4.1 Wenn ein Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurückzieht, so verpflichtet er sich, ViviFee umgehend über den Rücktritt zu informieren. In solch einem Fall können Stornogebühren anfallen. 

4.1.1 Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • Bis 14 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
  • Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 14 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

5 Absagen aufgrund höherer Gewalt

5.1 Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt wird, wie zum Beispiel aufgrund von Naturkatastrophen, Unwettern, Streiks oder ähnlichen Ereignissen, entfallen in der Regel die Stornogebühren. Dies bedeutet, dass keine Kosten für die Absage der Veranstaltung anfallen.

6 Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

6.1 ViviFee verpflichtet sich, sowohl während als auch nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden gegenüber Dritten zu bewahren.

7 Datenschutz

7.1 ViviFee speichert notwendige personenbezogene Kundendaten. Die Speicherung der Daten erfolgt nur für die Zwecke, für die sie erhoben wurden und solange sie für diese Zwecke erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden personenbezogene Daten nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet werden, erforderlich ist. Sobald die Daten für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht oder anonymisiert werden. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden, indem er den Vertrag mit ViviFee abschließt. 

8 Sonstige Bestimmungen

8.1 Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

 

Verantwortliche: Vivien Sonnenberg

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